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Reklamationsordnung des Onlineshops www.northfinder.at


I. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Reklamationsordnung wird in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 40/1964 Slg. Bürgerliches Gesetzbuch in gültiger Fassung (nachstehend nur „Bürgerliches Gesetzbuch“), dem Gesetz Nr. 250/2007 Slg. über den Verbraucherschutz in der gültigen Fassung /nachstehend nur „Verbraucherschutzgesetz“/, dem Gesetz Nr. 102/2014 Slg. über den Verbraucherschutz beim Warenverkauf oder der Erbringung von Dienstleistungen anhand eines Fernabsatzvertrags oder eines außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers abgeschlossenen Vertrags in der gültigen Fassung und dem Gesetz Nr. 22/2004 Slg. über den elektronischen Handel in der gültigen Fassung herausgegeben. Die Reklamationsordnung regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Verkäufer, also dem Unternehmen NORTHFINDER, a. s., mit Sitz in Rastislavova 35 933 011 Lužianky, Slowakische Republik, FN: 102/2014 (nachstehend auch „Verkäufer“) und jeder Person, die ein Käufer von Waren (Sachen) ist, die der Verkäufer im Onlineshop des Verkäufers anbietet, und die in der Position eines Verbrauchers im Sinne der weiteren Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der einschlägigen, den Verbraucher definierenden Gesetze auftritt, im Sinne der gültigen Rechtsprechung der Slowakischen Republik insbesondere des Gesetzes Nr. 250/2007 Slg. über den Verbraucherschutz beim Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen auf der Grundlage eines Fernabsatzvertrags oder eines Vertrags, der außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers abgeschlossen wurde, und des Gesetzes Nr. 250/2007 Slg. über den Verbraucherschutz im Sinne der geltenden Vorschriften.

1.2. Genauere Kontakt- und Identifikationsdaten des Verkäufers sind im Abschnitt WICHTIGE INFORMATIONEN – KONTAKTDATEN zu finden.

1.3. Diese Reklamationsordnung regelt die Rechte und Pflichten des Käufers, der ein Verbraucher ist, bei der Geltendmachung von Rechten aus Mängeln der Sache (Ware) im Sinne des abgeschlossenen Fernkaufvertrags mit dem Verkäufer über den Onlineshop des Verkäufers www.northfinder.at.

1.4. Ein Käufer ist jede Person (natürliche oder juristische Person), die das Bestellformular über die Internetseite des Verkäufers ausgefüllt und abgeschickt hat und die eine E-Mail-Benachrichtigung über die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erhalten und den Kaufpreis bezahlt hat.

1.5. Der Verbraucher ist ein Käufer, der eine natürliche Person ist und der beim Abschluss eines Kaufvertrags gemäß dieser Reklamationsordnung und gemäß den auf der Website des Verkäufers veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit handelt.

1.6. Diese Reklamationsordnung regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Käufern, die Verbraucher sind, und dem Verkäufer.

1.7. Die Rechtsverhältnisse, die sich aus der Anwendung der Mängelhaftungsrechte zwischen dem Verkäufer und einem Käufer ergeben, der eine juristische Person oder eine natürliche Person ist, die als Unternehmer im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit handelt (Personen, die sich nicht in der Position eines Verbrauchers befinden), werden durch das Gesetz Nr. 513/1991 Slg. Handelsgesetzbuch, in der jeweils gültigen Fassung geregelt.

1.8. Produkte sind Waren, die zum Verkauf bestimmt und gleichzeitig im Onlineshop des Verkäufers veröffentlicht sind (nachstehend auch „Ware“ oder „Sache“).

II. Links

2.1. Auf Verhältnisse aus der Mängelhaftung des Verkäufers für Waren oder Dienstleistungen (sowie auf andere Rechtsverhältnisse, die sich aus dem Vertragsverhältnis ableiten können) mit natürlichen Personen, die beim Abschluss eines Kaufvertrages nicht im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit handeln (Verbraucher), beziehen sich neben den allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 40/1964 Slg. Bürgerliches Gesetzbuch im Sinne der geltenden Vorschriften auch gesonderte Vorschriften, insbesondere das Gesetz Nr. 102/2014 Slg. über den Verbraucherschutz beim Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen eines Fernabsatzvertrags oder eines außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers geschlossenen Vertrags und das Gesetz Nr. 250/2007 Slg. über den Verbraucherschutz.

2.2. Die Rechtsverhältnisse, die sich aus der Anwendung der Mängelhaftungsrechte zwischen dem Verkäufer und einem Käufer ergeben, der eine juristische Person oder eine natürliche Person ist, die als Unternehmer im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit handelt (Personen, die sich nicht in der Position eines Verbrauchers befinden), werden durch das Gesetz Nr. 513/1991 Slg. Handelsgesetzbuch, in der jeweils gültigen Fassung geregelt.

III. Haftung des Verkäufers für Mängel an Produkten (Waren und Dienstleistungen)

3.1. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Sache (Ware) gemäß dem abgeschlossenen Kaufvertrag, d.h. in der geforderten Qualität, Menge und ohne (tatsächliche, rechtliche) Mängel zu liefern.

3.2. Der Verkäufer haftet für Mängel, welche die verkaufte Sache bei der Annahme durch den Käufer aufweist. Wenn es sich nicht um gebrauchte Sachen handelt, haftet der Verkäufer für Mängel, die nach der Annahme der Sache innerhalb der Garantiezeit (Garantie) auftreten. Wir empfehlen dem Käufer, Mängel an der Ware unverzüglich beim Verkäufer geltend zu machen. Bei gebrauchten Sachen haftet der Verkäufer nicht für Mängel, die durch ihren Gebrauch oder Abnutzung entstanden sind. Bei Sachen, die zu einem niedrigeren Preis verkauft wurden, haftet der Verkäufer nicht für Mängel, wegen denen ein niedrigerer Preis vereinbart wurde.

3.3 Der Käufer ist berechtigt, die verkaufte Sache vor der Übernahme zu besichtigen.

IV. Garantiezeit

4.1. Die Garantiezeit beträgt 24 Monate. Wenn es sich um eine gebrauchte Sache handelt, beträgt die Garantiezeit 12 Monate. Die Garantiezeit beginnt mit der Übernahme der Sache durch den Käufer. Wenn auf der verkauften Ware, ihrer Verpackung oder der ihr beigefügten Anleitung eine Verwendungsdauer angegeben ist, läuft die Garantiezeit nicht vor Ablauf dieser Frist ab.

4.2. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, eine Garantie in schriftlicher Form (Garantieschein) bereitzustellen. Wenn es die Natur der Sache zulässt, reicht es aus, anstelle eines Garantiescheins einen Kaufbeleg auszustellen.

4.3. Durch eine Erklärung im Garantieschein, der dem Käufer ausgehändigt wird, oder in der Werbung kann der Verkäufer eine Garantie geben, die über den Umfang der Garantie gemäß dieser Reklamationsordnung hinausgeht. Im Garantieschein gibt der Verkäufer die Bedingungen und den Umfang dieser Garantie an.

4.4. Die Garantiezeit beginnt mit der Übernahme der Sache durch den Käufer.

4.5. Wenn der Käufer kein Verbraucher ist, wird im Sinne der Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs vorgegangen und die Garantiezeit beträgt ein Jahr. Die Garantiezeit beginnt im Sinne der Bestimmung von Art. IV, Punkt 4.7. dieser Reklamationsordnung.

4.6. Wenn es zum Umtausch gegen eine neue Ware kommt, beginnt die Garantiezeit ab dem Erhalt der neuen Ware erneut zu laufen.

4.7. Die Rechte aus der Mängelhaftung auf Ware, für die eine Garantiezeit gilt, erlöschen, wenn sie nicht innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht wurden.

4.8. Die Garantiezeit verlängert sich um den Zeitraum, in dem sich die Ware in der Reklamation befand. Die Rechte aus der Mängelhaftung für Ware, für die eine Garantiezeit gilt, erlöschen, wenn sie nicht innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht wurden.

4.9. Wenn der Käufer ein Verbraucher ist, richten sich die Reklamationen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist nach dem Gesetz Nr. 40/1964 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch und dem Gesetz Nr. 250/2007 Slg. über den Verbraucherschutz, beide Gesetze in gültiger und wirksamer Fassung unter Berücksichtigung der Spezifikationen in dieser Reklamationsordnung.

4.10. Wenn es zum Umtausch der Ware kommt, beginnt die Garantiezeit ab dem Erhalt der neuen Ware erneut zu laufen. Gleiches gilt, wenn das Teil, für das die Garantie gewährt wurde, ausgetauscht wird.

V. Verfahren zur Geltendmachung der Rechte aus der Mängelhaftung (Reklamation)

5.1. Der Käufer ist berechtigt, die Rechte aus der Mängelhaftung für die Sache (Ware) unter der Anschrift geltend zu machen, die direkt auf der Internetseite im Abschnitt WICHTIGE INFORMATIONEN veröffentlicht ist.

Der Käufer kann jederzeit das Recht auf eine persönliche Reklamation in jeder Geschäftsstelle des Verkäufers geltend machen, in der die Annahme der Reklamation aufgrund der Art der Angelegenheit möglich ist, oder am Sitz des Verkäufers oder durch Dritte, z. B. Transportunternehmen, Versandhändler usw. Wir empfehlen dem Käufer, das kombinierte Formular für den Rücktritt vom Vertrag/Reklamation/Umtausch/Rückgabe zu verwenden, das auf der Website des Verkäufers zum Download zur Verfügung steht.

5.2. Wenn der Käufer die Ware nicht persönlich reklamiert, empfiehlt der Verkäufer dem Käufer, die Ware zusammen mit einer detaillierten Beschreibung des Mangels an der Ware und einem Dokument, das den Kauf der Ware in unserem Geschäft belegt (z. B. Zahlungsbeleg, Rechnung, Garantieschein), zu senden, um den Reklamationsprozess zu beschleunigen.

5.3. Im Falle einer Reklamation empfehlen wir, die Ware per Einschreiben zu versenden. Der Verkäufer empfiehlt, die Ware nicht per Nachnahme zu versenden, da die auf diese Weise versandte Ware vom Verkäufer nicht angenommen wird.

5.4 Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Verbraucher bei der Geltendmachung einer Reklamation eine Quittung auszustellen. Wenn die Reklamation mittels Tools der Fernkommunikation geltend gemacht wird, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Verbraucher sofort eine Bescheinigung über den Eingang der Reklamation zuzustellen, wenn die Bescheinigung nicht sofort zugestellt werden kann, muss sie unverzüglich zugestellt werden, spätestens jedoch zusammen mit dem Beleg bezüglich der Erledigung der Reklamation; es muss keine Bescheinigung für die Geltendmachung der Reklamation zugestellt werden, wenn der Verbraucher die Geltendmachung der Reklamation auf andere Weise nachweisen kann.

5.5. Der Verkäufer ist verpflichtet, spätestens 30 Tage nach der Geltendmachung der Reklamation ein schriftliches Dokument über die Erledigung der Reklamation auszustellen.

5.6 Die Erledigung der Reklamation berührt nicht das Recht des Verbrauchers auf Schadenersatz aufgrund einer Sonderregelung.

5.7. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Art der Reklamationsabwicklung sofort festzulegen, in komplizierten Fällen innerhalb von 3 Tagen ab der Geltendmachung der Reklamation. In begründeten Fällen, insbesondere wenn eine komplizierte technische Bewertung der Ware erforderlich ist, spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Geltendmachung dieser Reklamation. Nach der Festlegung der Art und Weise der Abwicklung der Reklamation erledigt der Verkäufer die Reklamation sofort, in begründeten Fällen kann die Reklamation auch später erledigt werden. Die Erledigung der Reklamation darf aber nicht länger als 30 Tage ab dem Tag der Geltendmachung dieser Reklamation dauern. Nach Ablauf einer 30-tägigen Frist für die Erledigung der Reklamation hat der Käufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und erhält den vollen Kaufvertrag für die Ware zurück oder hat das Recht auf Umtausch der Ware gegen eine neue.

5.8 Wenn der Verbraucher die Reklamation des Produkts in den ersten 12 Monaten nach dem Verkauf geltend macht, kann der Verkäufer die Reklamation nur auf der Grundlage einer sachkundigen Begutachtung ablehnen; ungeachtet des Ergebnisses der sachkundigen Begutachtung kann er vom Verbraucher keine Erstattung der Kosten für die Begutachtung oder sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Begutachtung verlangen. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Verbraucher eine Kopie der sachkundigen Begutachtung, die eine Ablehnung der Reklamation begründet, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Erledigung der Reklamation bereitzustellen.

5.9 Wenn der Verbraucher die Reklamation des Produkts nach dem Ablauf von 12 Monaten nach dem Kauf geltend gemacht hat und diese von der Verkäuferin abgewiesen wurde, ist die Person, die die Reklamation bearbeitet hat, verpflichtet, im Beleg zur Erledigung der Reklamation anzugeben, wem der Verbraucher das Produkt zur sachkundigen Begutachtung schicken kann. Wenn das Produkt zur sachkundigen Begutachtung an die festgelegte Person geschickt wird, trägt die Kosten für die sachkundige Begutachtung sowie auch sämtliche sonstige, damit zusammenhängende und zweckmäßig aufgewendete Kosten ungeachtet des Ergebnisses der sachkundigen Begutachtung der Verkäufer. Wenn der Verbraucher anhand der sachkundigen Begutachtung die Haftung des Verkäufers für den reklamierten Mangel der Ware nachweist, kann er die Reklamation erneut geltend machen; die Garantiezeit wird während der Durchführung der sachkundigen Begutachtung der Ware ausgesetzt. Die Verkäuferin ist verpflichtet, dem Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der erneut geltend gemachten Reklamation sämtliche Kosten für die sachkundige Begutachtung sowie auch sämtliche, damit zusammenhängende und zweckmäßig aufgewendete Kosten zu erstatten. Eine erneut geltend gemachte Reklamation kann nicht abgewiesen werden.

5.10. Der Verbraucher hat das Recht auf Erstattung der notwendigen Kosten (insbesondere Portokosten für den Versand der reklamierten Ware), die im Zusammenhang mit der Ausübung der legitimen Rechte entstanden sind, die sich aus der Haftung für Mängel an Waren und Dienstleistungen ergeben. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag aufgrund eines Mangels der Sache oder Dienstleistung hat der Verbraucher auch das Recht auf Erstattung der Kosten dieses Rücktritts.

5.11. Anforderungen an das Sachverständigengutachten im Sinne von Punkt 5.8 dieses Artikels: Das Sachverständigengutachten muss Folgendes enthalten:

a) die Identifizierung der Person, die diese sachkundige Begutachtung durchführt,

b) die präzise Identifizierung des begutachteten Produkts,

c) eine Beschreibung des Produktzustands,

d) das Ergebnis der Begutachtung,

e) das Ausstellungsdatum der sachkundigen Begutachtung.

5.12 Der Verkäufer ist verpflichtet, den Verbraucher spätestens 30 Tage nach dem Tag der Geltendmachung der Reklamation in geeigneter und nachweisbarer Form über die Bearbeitung der Reklamation und die Art und Weise ihrer Erledigung zu informieren. Der Verkäufer ist verpflichtet, spätestens 30 Tage nach der Geltendmachung der Reklamation ein schriftliches Dokument über die Erledigung der Reklamation auszustellen.

5.13. Die Beendigung des Beschwerdeverfahrens / der Beschwerde / gilt als deren Erledigung. Die Erledigung der Reklamation bedeutet die Beendigung des Reklamationsverfahrens durch die Übergabe des reparierten Produkts an die Person, die die Reklamation eingereicht hat, den Ersatz des Produkts, die Rückerstattung des Kaufpreises für das Produkt, die Auszahlung eines angemessenen Rabatts auf den Produktpreis, eine schriftliche Aufforderung zur Übernahme der Leistung oder die Ablehnung der Reklamation unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen.

5.14. Wenn die Beschaffenheit des Produkts es zulässt, übergibt der Verbraucher das Produkt bei einer Reklamation an den Verkäufer (eine benannte Person). Wenn die Beschaffenheit des Produkts eine Lieferung des Produkts an den Verkäufer (benannte Person) nicht zulässt, kann der Verbraucher bei einer Reklamation die Beseitigung des Mangels an dem Ort verlangen, an dem sich das Produkt befindet, oder mit dem Verkäufer (der benannten Person) die Art und Weise des Transports des Produkts vereinbaren.

5.15. Der Zeitraum von der Ausübung des Rechts auf Mängelhaftung bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer verpflichtet war, die Sache nach der Reparatur zu übernehmen, wird nicht auf die Garantiezeit angerechnet. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine Bestätigung über den Zeitpunkt der Ausübung des Rechts sowie über die Reparatur und deren Dauer auszustellen.

VI. Rechte des Käufers bei der Ausübung der Rechte aus Mängelhaftung

6.1. Wenn es sich um einen Mangel handelt, der beseitigt werden kann, hat der Käufer das Recht, dass dieser unentgeltlich, pünktlich und ordnungsgemäß beseitigt wird. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich zu beseitigen.

6.2. Der Käufer kann anstelle der Beseitigung des Mangels einen Umtausch der Ware verlangen oder, wenn der Mangel nur eine Komponente der Ware betrifft, einen Umtausch der Komponente, wenn dem Verkäufer dadurch keine unangemessenen Kosten hinsichtlich des Warenpreises oder der Schwere des Mangels entstehen.

6.3. Der Verkäufer kann anstelle einer Mängelbeseitigung immer die fehlerhafte Ware gegen fehlerfreie umtauschen, wenn dies dem Käufer keine ernsthaften Schwierigkeiten verursacht.

6.4. Wenn es sich um einen Mangel handelt, der nicht behoben werden kann und der verhindert, dass die Ware ordnungsgemäß, wie eine Ware ohne Mangel genutzt werden kann, hat der Käufer ein Recht auf den Umtausch der Ware oder auf einen Rücktritt vom Vertrag. Die gleichen Rechte stehen dem Käufer zu, wenn es sich zwar um behebbare Mängel handelt, der Käufer jedoch aufgrund des erneuten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder aufgrund einer größeren Anzahl von Mängeln die Ware nicht ordnungsgemäß nutzen kann.

6.5. Wenn es sich um andere, nicht behebbare Mängel handelt, hat der Käufer ein Recht auf einen angemessenen Rabatt vom Kaufpreis der Ware.

VII. Schlussbestimmungen

7.1. Diese Reklamationsordnung bildet einen integralen Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Grundsätze und Belehrungen zum Schutz personenbezogener Daten dieses Onlineshops. Die Dokumente Allgemeine Geschäftsbedingungen und Grundsätze und Belehrungen über den Schutz personenbezogener Daten dieses Onlineshops sind auf der Domain des Onlineshops des Verkäufers veröffentlicht.

7.2. Im Falle einer Änderung der Reklamationsordnung richtet sich das Verhältnis zwischen dem Käufer und dem Verkäufer nach der Reklamationsordnung, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags wirksam ist, und dies bis zum Moment seines Ablaufs.

7.3. Diese Reklamationsordnung wird durch ihre Veröffentlichung im Onlineshop des Verkäufers am 01.07.2021 gültig und wirksam.